Seit dem BAG-Urteil von 2022 müssen Unternehmen die Arbeitszeit erfassen. Wir machen das unkompliziert – per Terminal, App oder Browser, ohne monatliche Kosten und ohne Zettelwirtschaft.
Ein kurzer Einblick in die digitale Zeiterfassung – in unter zwei Minuten erklärt.
Mit dem Urteil 1 ABR 22/21 des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 steht in oberster Instanz fest: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Wir sorgen dafür, dass Sie das ohne Aufwand und nachvollziehbar umsetzen.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wie die Zeiterfassungspflicht konkret für Ihren Betrieb auszugestalten ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer rechtlichen Beratung.
Ob im Büro, in der Werkstatt oder im Homeoffice – Ihre Mitarbeiter erfassen ihre Zeit so, wie es zu ihrem Arbeitsplatz passt.
Die Lösung erfasst nicht nur Zeiten – sie nimmt Ihnen die lästige Verwaltung gleich mit ab.
Zettel, Listen und Unsicherheit beim Thema Pflicht – so wird aus einer einfachen Aufgabe ein täglicher Ärger. Das geht einfacher.
Kein großes Projekt. Wir richten alles ein – Ihr Team stempelt ab dem ersten Tag einfach mit.
Kein „synergieoptimiertes Cloud-Ökosystem“, kein „ganzheitliches Digitalisierungs-Framework“ – einfach IT, die funktioniert. Wir erklären Ihnen, was wir machen, warum wir es machen und was es Ihnen bringt. Punkt.
Als IT-Dienstleister aus dem Ruhrgebiet wissen wir: Unternehmer haben keine Zeit für Fachgesimpel – und erst recht nicht für Zettelwirtschaft. Sie wollen Lösungen, die laufen. Deshalb reden wir so, wie’s gemeint ist: direkt, ehrlich und ohne Umwege.
Ob Zeiterfassung, Telefonanlage oder Microsoft 365 – wir packen’s an und melden uns, wenn’s fertig ist. Und wenn mal etwas nicht klappt, dann sagen wir das auch. So läuft’s bei uns.
Mehr über uns erfahren →Kostenlose Beratung – und innerhalb von 24 Stunden ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt.